Beitragsordnung
des Vereins Young Classic e.V.
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. Der Vorstand legt die Gebühren fest. Der Beitrag gilt für ein Kalenderjahr.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 01. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
a) Erwachsene über 18 Jahre 50,00 €
b) Jugendliche bis 18 Jahre 30,00 €
c) Auszubildende/Studenten 30,00 €
d) YCSO Musiker beitragsfrei (Bedingungen siehe 1.)
- Der Mitgliedsbeitrag für aktive YCSO Musiker entfällt. Dennoch ist eine Mitgliedsanmeldung erforderlich.
- YCSO Musiker, die bei einem Projekt mitwirken und Mitglied sind, haben für dieses Projekt Anspruch auf ermäßigte Musikertickets (nur so lange Vorrat reicht).
- Jedes zahlende Mitglied erhält eine Ticketermäßigung für zwei Karten der Januar-Konzerte mit Bestellfrist bis zum 01.12. des Vorjahres.
- Wenn es zu einer Live-CD-Produktion eines Konzertes kommt, erhalten die zahlenden als auch aktive (nichtzahlende) Mitglieder ein Exemplar zum ermäßigten Preis.
- Vorstandschaft und andere Personen, die sich um den Verein in besonderer Weise verdient gemacht haben, sind beitragsfrei. Dies beschließt der Ausschuss.
- Ermäßigte Beitragsformen b und c müssen beantragt und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der ermäßigten Beitragsformen b und c.
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch Erteilung des Sepa-Lastschriftmandats zum 01.03. eines jeden Jahres vom Girokonto eingezogen.
- Falls ein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist und das kontoführende Kreditinstitut die Lastschrift nicht einlöst, gehen die anfallenden Kosten zu Lasten des Mitglieds. Bei zweimaliger Ablehnung der Lastschrift durch das Kreditinstitut, erfolgt eine Kündigung der Mitgliedschaft durch den Vorstand.
- Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine einmalige Berechnung von 50% des Beitragssatzes für ein Jahr.
§ 4 Vereinskonto
IBAN: DE12 6605 0101 0108 2572 88
BIC: KARSDE66XXX
Sparkasse Karlsruhe
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 6 Beginn/Ende der Mitgliedschaft
Bei Annahme des Aufnahmeantrags durch den Vorstand ist die Aufnahme in den Verein gebührenfrei.
Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Tod des Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen.
Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss durch schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gegenüber dem Vorstand schriftlich erklärt werden.
Der Ausschluss eines Mitglieds kann mit sofortiger Wirkung und aus einem wichtigen Grund dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen den Satzungszweck, die Satzung, Beitragsordnung oder Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vereinsausschuss zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.
(s. Satzung § 4)
Waghäusel, den 08.10.2016